Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung?
Kurz beantwortet
Der Widerruf beseitigt den Vertrag rückwirkend, als wäre er nie geschlossen worden — bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Die Kündigung beendet ihn nur für die Zukunft. Bei Fernabsatzverträgen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage; danach bleibt nur die Kündigung.
Zwei verschiedene Rechte
Der Widerruf nach § 355 BGB löst den Vertrag von Anfang an auf. Beide Seiten geben zurück, was sie erhalten haben; gezahlte Beträge werden erstattet. Die Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis für die Zukunft — was bis dahin geleistet und gezahlt wurde, bleibt bestehen. Bei einem drei Tage alten Abo ist der Unterschied die volle Rückerstattung.
Die Widerrufsfrist
Bei Fernabsatzverträgen — also Verträgen, die über Internet, Telefon oder E-Mail geschlossen wurden — beträgt die Frist vierzehn Tage. Sie beginnt bei Dienstleistungen mit dem Vertragsschluss. Wurde nicht ordnungsgemäss über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist erheblich; sie endet dann spätestens zwölf Monate und vierzehn Tage nach dem regulären Fristbeginn.
Der häufigste Irrtum bei Testphasen
Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht mit dem Ende einer kostenlosen Testphase. Wer eine dreissigtägige Testphase nutzt und am zwanzigsten Tag widerrufen will, hat kein Widerrufsrecht mehr, sondern nur noch die reguläre Kündigung. Wer die Testphase prüfen will, sollte deshalb innerhalb der ersten vierzehn Tage entscheiden.
Wenn die Leistung schon genutzt wurde
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde, kann ein Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung anfallen. Das Widerrufsrecht entfällt dadurch nicht automatisch, die Erstattung kann sich aber anteilig verringern. Für einige Vertragsarten bestehen zudem gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht.
Die praktische Konsequenz
Nennen Sie die Erklärung beim richtigen Namen. Wer innerhalb von vierzehn Tagen "kündigt", verzichtet unter Umständen auf die volle Rückerstattung. Wer nach Monaten "widerruft", erhält eine Ablehnung und verliert Zeit. Im Zweifel formulieren Sie beides: Widerruf, hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.
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