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Streit

Wie wehre ich mich gegen eine unberechtigte Forderung?

Von Erstveröffentlicht: 19. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 19. August 2026Gültigkeit: DE

Kurz beantwortet

Schriftlich widersprechen und ausdrücklich bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Nicht kündigen — das würde den Vertrag bestätigen. Fordern Sie Nachweise für den behaupteten Vertragsschluss an und setzen Sie eine Frist. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss innerhalb der genannten kurzen Frist widersprochen werden.

Der wichtigste Punkt: nicht kündigen

Eine Kündigung setzt voraus, dass ein Vertrag besteht. Wer kündigt, bestätigt damit im Ergebnis das, was er bestreiten will. Die richtige Formulierung lautet nicht "ich kündige", sondern: "Ein Vertrag ist zwischen uns nicht zustande gekommen. Ich widerspreche der Forderung."

Was in den Widerspruch gehört

Bezug auf die konkrete Forderung mit Datum und Betrag. Die ausdrückliche Erklärung, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Die Aufforderung, die Abbuchungen einzustellen und die Forderung nicht weiterzuverfolgen. Die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen für den behaupteten Vertragsschluss. Und eine Fristsetzung von etwa vierzehn Tagen. Der vierte Punkt ist wirksam, weil derjenige, der einen Vertragsschluss behauptet, ihn im Streitfall belegen muss.

Bei Inkassoschreiben

Ein Inkassounternehmen hat keine über den Gläubiger hinausgehenden Rechte. Es kann fordern, nicht vollstrecken. Die geltend gemachten Kosten sind der Höhe nach begrenzt und werden in der Praxis häufig zu hoch angesetzt. Reagieren Sie dennoch schriftlich mit Verweis auf den bereits erklärten Widerspruch — Schweigen sieht später so aus, als sei die Forderung unbestritten geblieben.

Beim gerichtlichen Mahnbescheid

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist etwas anderes als eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben. Die Widerspruchsfrist ist kurz und die Folge des Versäumens ernst: Es kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Das Widerspruchsformular liegt bei und muss fristgerecht zurückgesandt werden. Ab diesem Punkt ist rechtliche Beratung angebracht.

Dokumentation entscheidet

Bewahren Sie jede Nachricht auf, in beide Richtungen, mit Datum. Forderungen aus solchen Fällen tauchen nach Jahren wieder auf — durch Abtretung, Systemwechsel oder schlicht durch einen Fehler. Dann ist die lückenlose Korrespondenz der Unterschied zwischen einem Schreiben und einem Verfahren.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich auf jede Mahnung antworten?
Auf die erste unbedingt, danach genügt ein kurzer Verweis auf den bereits erklärten Widerspruch. Wichtig ist, dass sich aus Ihrer Korrespondenz durchgehend ergibt, dass Sie die Forderung bestreiten.
Kann die Forderung in die SCHUFA eingetragen werden?
Für die Meldung bestrittener Forderungen bestehen enge Voraussetzungen. Weisen Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Forderung bestritten ist — das ist der Punkt, auf den es dabei ankommt.
Wie lange kann die Forderung verfolgt werden?
Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre nach § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat. Deshalb sollten Unterlagen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

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