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Recht9 Min.

BGB §314 — Außerordentliche Kündigung bei Abos

§314 BGB erlaubt sofortige Kündigung jedes Dauervertrags bei wichtigem Grund. Ein mächtiges Werkzeug für Verbraucher in Deutschland.

Was sind wichtige Gründe?

Erhebliche Schlechtleistung, wesentliche Preiserhöhungen ohne Gegenleistung, Betrug, dauerhafte Nichtverfügbarkeit des Dienstes, Umzug ohne Versorgungsmöglichkeit.

Vorgehen

Schriftlich per Einschreiben mit Begründung und Verweis auf §314 BGB. Fristlos — sofort wirksam. Keine Restzahlung bei berechtigtem Kündigungsgrund.

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Häufig gestellte Fragen

Was wenn der Anbieter die §314-Kündigung ablehnt?
Verbraucherzentrale oder Bundesnetzagentur kontaktieren. Bei klarem wichtigem Grund meist kulante Lösung.