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Sonderkündigung bei Preiserhöhung Telekommunikation — TKG Vorlage

Wenn dein Telekommunikationsanbieter die Preise erhöht, hast du nach TKG §57 das Recht zur kostenlosen Sonderkündigung — auch innerhalb der Mindestlaufzeit.

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[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]

[Anbieter]
[Anbieter-Adresse]

Betreff: Sonderkündigung gemäß §57 Abs. 3 TKG wegen Preiserhöhung — Kundennummer: [NUMMER]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben / E-Mail vom [DATUM DER ANKÜNDIGUNG] haben Sie eine Preiserhöhung für meinen Vertrag bekannt gegeben. Von diesem Sonderkündigungsrecht nach §57 Abs. 3 TKG mache ich hiermit Gebrauch.

Ich kündige meinen Vertrag (Kundennummer: [NUMMER] / Rufnummer: [RUFNUMMER]) mit sofortiger Wirkung, spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung am [DATUM DER PREISERHÖHUNG].

Ich bitte um sofortige Bestätigung und Einstellung aller weiteren Zahlungen über den bisherigen Preis hinaus.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

💡 Wichtige Hinweise

  • Sonderkündigung gilt innerhalb 1 Monat nach Ankündigung der Preiserhöhung
  • Kündigung innerhalb Mindestlaufzeit kostenlos möglich
  • Ankündigungsschreiben des Anbieters aufbewahren als Nachweis
  • Bei Ablehnung: Bundesnetzagentur Schlichtungsstelle nutzen
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Häufig gestellte Fragen

Muss die Preiserhöhung wesentlich sein?⌄
Das TKG spricht von "wesentlichen Änderungen" — auch kleine Erhöhungen können das Sonderkündigungsrecht auslösen. Im Zweifelsfall Bundesnetzagentur fragen oder Verbraucherzentrale.
Bekomme ich bereits gezahlte Mehrbeträge zurück?⌄
Wenn du innerhalb des Sonderkündigungszeitraums kündigst, darf der Anbieter keine Restzahlungspflicht verlangen. Bereits gezahlte Erhöhungsbeträge: Erstattungsanspruch prüfen.