Recht✓ BGB-konform
Sonderkündigung bei Preiserhöhung Telekommunikation — TKG Vorlage
Wenn dein Telekommunikationsanbieter die Preise erhöht, hast du nach TKG §57 das Recht zur kostenlosen Sonderkündigung — auch innerhalb der Mindestlaufzeit.
📄 Vorlage — zum KopierenPlatzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] ersetzen
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ, Ort] [Datum] [Anbieter] [Anbieter-Adresse] Betreff: Sonderkündigung gemäß §57 Abs. 3 TKG wegen Preiserhöhung — Kundennummer: [NUMMER] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben / E-Mail vom [DATUM DER ANKÜNDIGUNG] haben Sie eine Preiserhöhung für meinen Vertrag bekannt gegeben. Von diesem Sonderkündigungsrecht nach §57 Abs. 3 TKG mache ich hiermit Gebrauch. Ich kündige meinen Vertrag (Kundennummer: [NUMMER] / Rufnummer: [RUFNUMMER]) mit sofortiger Wirkung, spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung am [DATUM DER PREISERHÖHUNG]. Ich bitte um sofortige Bestätigung und Einstellung aller weiteren Zahlungen über den bisherigen Preis hinaus. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
💡 Wichtige Hinweise
- →Sonderkündigung gilt innerhalb 1 Monat nach Ankündigung der Preiserhöhung
- →Kündigung innerhalb Mindestlaufzeit kostenlos möglich
- →Ankündigungsschreiben des Anbieters aufbewahren als Nachweis
- →Bei Ablehnung: Bundesnetzagentur Schlichtungsstelle nutzen
🇩🇪
Alle Abos automatisch im Blick
Deutsche Haushalte zahlen im Schnitt 70+ € monatlich für Abonnements — viele davon vergessen. AboTracker.ch erinnert dich rechtzeitig an alle Fristen — DSGVO-konform.
Kostenlos starten auf AboTracker.ch →Häufig gestellte Fragen
Muss die Preiserhöhung wesentlich sein?⌄
Das TKG spricht von "wesentlichen Änderungen" — auch kleine Erhöhungen können das Sonderkündigungsrecht auslösen. Im Zweifelsfall Bundesnetzagentur fragen oder Verbraucherzentrale.
Bekomme ich bereits gezahlte Mehrbeträge zurück?⌄
Wenn du innerhalb des Sonderkündigungszeitraums kündigst, darf der Anbieter keine Restzahlungspflicht verlangen. Bereits gezahlte Erhöhungsbeträge: Erstattungsanspruch prüfen.