TKG Telekommunikationsgesetz Deutschland 2026 — Deine Rechte
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schützt deutsche Verbraucher bei Mobilfunk, Internet und Festnetzverträgen — mit starken Rechten bei Preiserhöhungen, Mindestqualität und Kündigungen.
TKG §57 — Sonderkündigungsrecht
Bei wesentlichen Vertragsänderungen (Preiserhöhungen, Leistungsänderungen) durch den Anbieter: 1 Monat Sonderkündigungsrecht nach Ankündigung. Gilt auch innerhalb der Mindestlaufzeit — kostenlos ohne Restzahlung.
TKG §53 — Mindestbandbreite Internet
Wenn dein Internet dauerhaft nicht die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit erreicht: Preisminderungsrecht und außerordentliches Kündigungsrecht. Messung per Breitbandmessung der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de).
Rufnummernmitnahme nach TKG §67
Rufnummernmitnahme ist kostenlos und muss innerhalb von 1 Werktag abgewickelt werden. Neuer Anbieter übernimmt den Prozess. Alter Anbieter darf die Mitnahme nicht blockieren.
Bundesnetzagentur — Beschwerden
Bei Streitigkeiten mit Telekommunikationsanbietern: Bundesnetzagentur (bundesnetzagentur.de) als Aufsichtsbehörde. Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur: kostenlos, schnell, meist erfolgreich. Telefon: 0228 14 0.
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Was ist die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur?⌄
Kann ich die Telekom zur Einhaltung der vereinbarten Internetgeschwindigkeit zwingen?⌄
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